S21 Baggerbesetzung
Prozess gegen Robin Wood Aktivisten
Nach Beginn der Abrissarbeiten am Nordflügel des Stuttgarter Hauptbahnhofs hatten in den frühen Morgenstunden des 30.8.10 Aktivisten von Robin Wood und den Parkschützern den Bauzaun überstiegen und drei von ihnen sich am Abrissbagger festgekettet. Sie hängten ein Banner mit der Aufschrift „Hallo - gehts noch?“ auf, verzögerten durch diese Aktion die Abrissarbeiten an diesem Tag um 4 Stunden und wurden schließlich von der Polizei geräumt. Am 07.12.2010 fand vor dem Stuttgarter Amtsgericht die Verhandlung gegen 2 der Angeklagten statt. Einer der Beiden absolviert gerade ein Praktikum im Ausland und konnte den Gerichtstermin aufgrund der kurzfristigen Terminierung nicht wahrnehmen. Er wurde in Abwesenheit zu einer Geldstrafe von 1.000 EUR verurteilt, da das Gericht sein Nichterscheinen als nicht ausreichend entschuldigt ansah. Der zweite Angeklagte erhielt von einer großen Zahl Unterstützer, die zum Gerichtstermin erschienen waren, Rückendeckung und Solidaritätsbezeugungen. Der zugewiesene Verhandlungssaal erwies sich für die Zahl der Zuschauer als zu klein, weshalb man kurzfristig in den größten Saal des Amtsgerichts übersiedelte. Jedoch auch dort fanden die Anwesenden nicht alle Platz und blieben auf dem Flur stehen. Rechtsanwältin Simone Eberle warf zu Beginn der Verhandlung die Frage auf, ob der von der Fa. Wolff & Müller gestellte Strafantrag überhaupt zulässig ist. Denn ursprünglich lag das Hausrecht für den Bereich, in den die Angeklagten eingedrungen waren, bei der Landeshauptstadt Stuttgart. Diese hatte im Rahmen der Verträge zum Projekt S21 das Hausrecht vorübergehend auf die DB Netz AG übertragen. In den Akten findet sich eine weitere Vereinbarung zwischen der DB Projektbau GmbH (eine weitere eigenständige Firma, die nichts mit der DB Netz AG zu tun hat), die das Hausrecht vorübergehend auf die Fa. Wolff u. Müller GmbH überträgt. Es bleibt insoweit eine Lücke, als keine Vereinbarung aktenkundig ist, mit der die DB Netz AG jemals das ihr übertragene Hausrecht an die DB Projektbau GmbH übertragen hätte. Ein Hausrecht, das die DB Projektbau GmbH jedoch nie hatte, konnte sie auch nicht an die Fa. Wolff & Müller übertragen. Demnach wäre diese Firma auch nicht berechtigt, Strafantrag wegen Hausfriedensbruch zu stellen. Zudem hatte die Firma Wolff & Müller den Auftrag für die Abrissarbeiten am Nordflügel an den Subunternehmer GL-Abbruch vergeben. Dieser Firma gehört auch der Abrissbagger, an dem sich die Aktivisten angekettet hatten. Für Oberstaatsanwalt Häußler und Richterin Probst stellte dies kein wirkliches Problem dar. Man war sich einig, dass ungeachtet dieser Ungereimtheiten der Strafantrag zu Recht gestellt worden war, und der 27jährige angeklagte Student wurde zu einer Geldstrafe von 300 EUR verurteilt. Seine Rechtsanwältin kündigte an, Berufung gegen dieses Urteil einzulegen. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang ein Bericht in der Stuttgarter Zeitung vom 8.12.10, wonach der Deutsche Bahn AG bereits 3 Monate vor Unterzeichnung des Finanzierungsplans des Projekts S21 bekannt war, dass der vorgegebene Kostenrahmen ganz erheblich überschritten wird. Aufgrund dieser Enthüllung stellt der Arbeitskreis „Juristen zu Stuttgart 21“ die vielbeschworene demokratische Legitimation des Projekts durch die Parlamente infrage. Die Haushaltsverordnung des Landtags schreibt vor, sich an den aktuellen Entwurfsplanungen zu orientieren. Der Arbeitskreis zweifelt daran, dass dies im vorliegenden Fall geschehen ist und hinterfragt folglich auch die vom Land gegebene Garantieerklärung in Höhe von 940 Millionen Euro. Schließlich kommen die „Juristen zu Stuttgart 21“ zu dem Fazit, dass das Land hier offenbar eine Bürgschaft zugesagt habe, die aus damaliger Sicht zum Zeitpunkt ihrer Gewährung bereits verbraucht gewesen war. Liane Krusche